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KRANSACHVERSTÄNDIGER

Kranprüfungen

Krane gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und unterliegen damit einer regelmäßigen Prüfpflicht. Demnach müssen Krane mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen bzw. einen Kransachverständigen geprüft werden.

 

Zusätzlich sind die einschlägigen Vorgaben der DGUV einzuhalten. Auch direkt am Kran eingesetzte Lastaufnahmemittel – wie beispielsweise Traversen, Greifer oder Lasthaken – unterliegen wiederkehrenden Prüfungen. Im Rahmen dieser Prüfungen werden neben der technischen Funktion auch die zugehörigen Unterlagen wie Kranprüfbuch und Gefährdungsbeurteilung kontrolliert.

 

Grundsätzlich werden drei Arten von Prüfungen unterschieden:

  1. Die Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  2. Prüfung nach wesentlichen Änderungen oder Umbauten
  3. Wiederkehrende Prüfungen, in der Regel im jährlichen Turnus

Gutachten und Schadensfeststellung bei Kranunfällen

Trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen kann es zu Schadensereignissen oder Havarien kommen. Die dabei entstandenen Schäden sind durch einen Kransachverständigen zu begutachten. Auf Basis dieses Gutachtens wird das weitere Vorgehen festgelegt. Ob und unter welchen Bedingungen ein verunfallter Kran weiterbetrieben werden kann, lässt sich erst nach einer fachkundigen Prüfung beurteilen.

Kransachverständiger

Dipl.-Ing. Hüseyin Eren

EREN INGENIEURE
Kransachverständiger
BERATENDER INGENIEUR

ermächtigt von BGHM Nr. BG-Z 2308

ermächtigt von ZZP im HdT Nr. ZZP2308

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